das objekt befindet sich im geltungsbereich einer erhaltungssatzung. damit ist schon umrissen, dass bauliche veränderungen sensibel vorzunehmen sind, um den charakter des alten dorfkerns zu wahren. Das einfache wohngebäude aus dem 19. Jahrhundert bekam vor jahren schon mal einen gartenseitigen anbau, der den weiter steigenden platzbedarf allerdings nicht mehr kompensieren konnte. der neue, zweigeschossige anbau weist nicht nur deutlich mehr fläche aus, sondern hat sich mit seinem großzügigen koch- und essbereich zum zentrum des familienlebens entwickelt. große verglasungen machen die sanft abfallende streuobstwiese zur bühne. die holzfassade nimmt anleihen bei scheunen der umgebung.